Dritte Verhandlungsrunde bleibt ohne Ergebnis.
Am 23. und 24. Mai 2025 fand in Düsseldorf die dritte Runde der Tarifverhandlungen für die rund 183.000 Innendienst-Angestellten unserer Branche (einschließlich der Auszubildenden) statt. Der geltende Tarifvertrag lief am 31. März 2025 aus.
Die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes wurde von Dr. Andreas Eurich, Vorsitzender des AGV und Co-CEO der BarmeniaGothaer, geleitet. Verhandelt wurde mit den Gewerkschaften ver.di und DBV.
Der AGV unterbreitete den Gewerkschaften zuletzt folgendes Angebot:
- Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 28 Monate (vom 1. April 2025 bis 31. Juli 2027).
- Die Tarifgehälter (einschließlich Tätigkeits- und Verantwortungszulagen) werden ab 1. August 2025 um 4,8 %, ab 1. September 2026 um 3,3 % linear erhöht.
- Die Tarifgruppe A wird auf die zweite Stufe der Tarifgruppe B (zweites und drittes Berufsjahr), somit von aktuell 2.128 € auf 2.261 € (+ 6,3%) erhöht und Teilhabe der neuen Gehälter der Tarifgruppen A und B (2.261 € und 2.334 €) an den vereinbarten linearen Tariferhöhungen für 2025 und 2026 (4,8 % bzw. 3,3 %). Anhebung der ersten und zweiten Stufe der Tarifgruppe B auf das Niveau der dritten Stufe der Tarifgruppe B und Teilhabe an den linearen Tariferhöhungen.
- Anhebung der Vergütungen für Auszubildende um 220 €. Der AGV hatte zunächst für eine Laufzeit von 32 Monaten eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 250 € angeboten.
- Verlängerung der Altersteilzeitabkommen für den Innendienst und für den organisierenden Werbeaußendienst – d.h. ohne Rechtsanspruch – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027, wobei die Rentenabschlagsausgleichsregelung in § 2 Abs. 9 AtzA zu streichen wäre.
- Verlängerung des sog. tariflichen Arbeitszeitkorridors zu unveränderten Bedingungen – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
- Verlängerung des Tarifvertrages zur Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung (TV AÜG extern) – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
- Erhöhung des tariflichen Fahrtkostenzuschusses gemäß § 2a GTV für Angestellte von 20 € auf 25 € und für Azubis von 25 € auf 30 € ab 1. August 2025.
- Verlängerung des Tarifvertrags „Übernahmeanspruch für Ausgebildete mit guten Leistungen“ – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
- Vereinbarung eines jeweils zusätzlichen freien Arbeitstages für Auszubildende zur Prüfungsvorbereitung vor der GAP I und GAP II unter Anrechnung interner oder externer Prüfungsvorbereitungsmaßnahmen – mit Geltung ab 1. September 2025.
- Entfristung des Tarifvertrages zur Qualifikation (TVQ)
- Verlängerung des Anspruchs auf Umwandlung der Mai Sonderzahlung in Freizeit – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
- Verhandlungsverpflichtung zu den beiderseits nicht im Zuge der Tarifrunde behandelten Themen.
Nach vierstündigen Beratungen innerhalb der Großen Tarifkommission teilte die Gewerkschaft ver.di mit, dass dieses Angebot abgelehnt werde.
Die Tarifvertragsparteien vereinbarten, im Verlauf der kommenden Woche Kontakt aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise zu sondieren.