TN 01/2018, 07.03.2018

Manteltarifverhandlungen 2018

Mit Tarifabschluss vom 30. August 2017 haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen Gehaltsabschluss verständigt und weiterführende Verhandlungen im Jahre 2018 zu Themen, die insbesondere ver.di unter der Überschrift „Zukunftstarifvertrag Digitalisierung“ in die Gehaltstarifverhandlungen 2017 eingebracht hatte, vereinbart.

Dies kam in einer umfassenden Verhandlungsverpflichtung zum Ausdruck, welche wir hier im Anhang beifügen.

Am 2. März 2018 trafen sich unter der Leitung von AGV-Vorstandsmitglied Dr. Susanne Pauser und auf Einladung von AGV-Vorstandsmitglied Sarah Rössler Vertreter des AGV in Coburg mit Vertretern von ver.di, um die Verhandlungen über die Themen der Verhandlungsverpflichtung aufzunehmen.

Die Verhandlungen stellten sich von beiden Seiten als konstruktiv und konsensorientiert dar. Man hatte im Vorfeld der Runde – entgegen der ursprünglichen Planung – davon abgesehen, schriftlich Positionen und Formulierungen zu Tarifregelungen auszutauschen. Stattdessen sollten die Themen zunächst von beiden Seiten skizziert werden, um Missverständnisse zu vermeiden und die beidseitigen Positionen anschließend jeweils unter Berücksichtigung der Erwägungen des anderen Sozialpartners weiterzuentwickeln.

Der AGV adressierte folgende Themen als für seine Mitgliedsunternehmen wichtig:

  • Schaffung von mehr Flexibilität für deutlich übertariflich bezahlte Angestellte durch Erweiterung der „Leitenden“-Definition sowie Deregulierung bei den Regelungen zur tariflichen Arbeitszeit.
  • Nutzung der gesetzlichen Tariföffnungsklausel des § 7 ArbZG zur Verkürzung der verpflichtenden Ruhezeiten von elf Stunden auf neun Stunden.
  • Erweiterung der AÜG-Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten bei der erlaubnispflichtigen konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung sowie bei der Entleihe von Arbeitnehmern mit übertariflichen Arbeitsbedingungen.

Mit diesem schlanken Katalog und insbesondere dem Absehen von Forderungen, welche regelmäßig auf erheblichen gewerkschaftlichen Widerstand stoßen, bringt der AGV seine konstruktive Verhandlungsbereitschaft zum Ausdruck.

ver.di adressierte sämtliche Themen, die in der Verhandlungsverpflichtung angesprochen sind. Vorrangig sei das Thema „Mobiles Arbeiten“ zu behandeln. Ferner müssten tarifliche Beschäftigungssicherungsregelungen für digitalisierungsbedingte Rationalisierungen geschaffen werden. Außerdem sei das Thema der Qualifizierung aus Sicht der Gewerkschaft nicht allein durch den am 30. August 2017 abgeschlossenen Tarifvertrag Qualifizierung abschließend behandelt.

Die Tarifvertragsparteien verständigten sich darauf, dass der AGV bis zur nächsten Runde einen Vorschlag unterbreitet, wie ein TV Mobiles Arbeiten aussehen könnte. Der AGV machte hierbei klar, dass es bereits vielfältige betriebliche Regelungen und Praktiken in der Branche gibt, welche sämtlich keinesfalls durch einen Tarifvertrag in Frage gestellt werden dürften.

Die Tarifvertragsparteien verständigten sich auf die Fortsetzung der Verhandlungen im Juni 2018. Ein Termin steht noch nicht fest. Der Runde im Juni sollen zwei weitere Verhandlungsrunden folgen.

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