TN 05/2018, 01.10.2018

Manteltarifverhandlungen 2018

Dritte Verhandlungsrunde hat den Schwerpunkt „Beschäftigungssicherung“.

Wie mit TN Nr. 01/2018 sowie Nr. 03/2018 berichtet, führen die Tarifvertragsparteien derzeit entsprechend der mit Tarifabschluss vom 30. August 2017 getroffenen Verhandlungsverpflichtung Manteltarifverhandlungen. Am 21. September 2018 trafen sich unter der Leitung von AGV-Vorstandsmitglied Dr. Susanne Pauser Vertreter des AGV mit Vertretern der Gewerkschaft ver.di, um die Verhandlungen über die Themen der Verhandlungsverpflichtung fortzusetzen. Die Verhandlungen fanden in Stuttgart in der Konzernzentrale von Württembergische & Wüstenrot statt.

Im Rahmen der „dritten Runde“ wurde das Thema „Beschäftigungssicherung“ diskutiert. Entsprechend der Absprache aus der „zweiten Runde“ hatte der AGV seinerseits einen Vorschlag für einen „Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung“ entwickelt, der das Rationalisierungsschutzabkommen (RSchA) ablösen soll. Der AGV-Vorschlag beruht weitestgehend auf dem Text des Rationalisierungsschutzabkommens, sieht jedoch einige Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Rechtszustand vor. Unter der Überschrift „vorbeugende Maßnahmen“ soll sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter ihre Rechte aus dem Tarifvertrag zur Qualifizierung zielgerichtet auf die künftigen Bedürfnisse des Unternehmens ausrichten können. Hierzu sollen die Unternehmensleitungen so früh, wie es ihnen möglich ist, die Belegschaften über die strategischen Ziele des Unternehmens informieren. Ist es trotz sämtlicher Maßnahmen zur Vermeidung eines Arbeitsplatzverlustes im Unternehmen nicht möglich, einen Mitarbeiter weiter zu beschäftigen, so soll dieser über den bislang im RSchA festgelegten Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung hinaus auch einen Rechtsanspruch auf eine Outplacement-Maßnahme erhalten.

Der AGV unterstrich, dass er diese Regelungen nur unter dem Vorbehalt in Aussicht stellen kann, dass bei denjenigen Themen, die der Arbeitgeberverband in die Manteltarifverhandlungen eingebracht hat (insbesondere stärkere Flexibilisierung der Regelungen für übertariflich bezahlte Angestellte sowie Lösung des Problems der 18-monatigen Höchstbegrenzung bei Arbeitnehmerüberlassung), seitens der Gewerkschaft substantielle Zugeständnisse gemacht würden.

Die ver.di-Verhandlungskommission unter der Leitung von Martina Grundler, teilte mit, dass der Vorschlag des AGV den ernsthaften Verhandlungswillen des Arbeitgeberverbandes deutlich mache. Die seitens des AGV unterbreiteten Vorschläge würden zwar noch nicht weit genug gehen, um das Interesse der Gewerkschaft an der Sicherstellung eines umfassenden Mitarbeiterschutzes in digitalisierungbedingten Veränderungsprozessen zu bewirken, es sei jedoch eine Grundlage für die konstruktive Fortsetzung der Gespräche geschaffen worden.

Im zweiten Teil der Verhandlungsrunde wurde über den Entwurf eines „TV-mobiles Arbeiten“ diskutiert. Der AGV kam hier der Gewerkschaft in zahlreichen Punkten, die im Rahmen der zweiten Verhandlungsrunde am 29. Juni 2018 seitens der Gewerkschaft geltend gemacht wurden, entgegen. Ungeachtet dessen besteht in einigen wenigen Punkten noch keine Einigkeit über den Text, da noch unterschiedliche Auffassungen über die Regelungsmöglichkeiten existieren.

Insgesamt attestierten beide Seiten, dass die Verhandlungsrunde als konstruktiv und konsensorientiert empfunden wurde, sodass nun am 16./17. Januar 2019 die Verhandlungen in München fortgesetzt werden. In dieser vierten Verhandlungsrunde sollen die seitens des AGV eingebrachten Verhandlungsthemen erörtert und die jeweiligen Zugeständnisse der einen Seite gegenüber der anderen Seite gewichtet werden. Es wird sich dann in dieser Runde entscheiden, ob noch vor den Gehaltstarifverhandlungen 2019 zu den Mantelthemen eine Tarifvereinbarung abgeschlossen werden kann.

Zwischen den Tarifvertragsparteien wurden ferner die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zum Thema Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung (vgl. TN Nr. 04/2018 vom 31. Juli 2018) diskutiert. Für den 17. Oktober 2018 wurde auf Geschäftsführungsebene ein Treffen zwischen ver.di und dem AGV vereinbart. Dort soll erörtert werden, ob noch vor der Gehaltstarifverhandlungsrunde 2019 ggf. eine klarstellende Regelung zum Gegenstand des Tarifvertrages gemacht werden kann, um eine einheitliche Rechtsauffassung der Tarifvertragsparteien zum strittigen Punkt sicherzustellen.

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