TN 02/2021, 16.03.2021

Sektoraler Sozialer Dialog: Abschluss einer Gemeinsamen Erklärung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Die Europäischen Sozialpartner der Versicherungswirtschaft bekennen sich zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bereich HR.

Die Sozialpartner der europäischen Versicherungswirtschaft haben sich im Jahr 2020 intensiv über die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf die Beschäftigung im Versicherungssektor ausgetauscht. Die Diskussionen fanden im Rahmen der heutigen virtuellen Arbeitsgruppensitzung des Sektoralen Sozialen Dialogs in der Versicherungswirtschaft mit Unterzeichnung ihren erfolgreichen Abschluss. Die Sozialpartner auf Arbeitgeberseite, Insurance Europe, BIPAR und AMICE, konnten damit nach dem Meinungsaustausch der letzten Monate einen tragfähigen Konsens mit den Arbeitnehmern, vertreten durch UNI Europa, schließen.

Da die Entwicklung künstlicher Intelligenz ein wichtiger Aspekt für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Versicherungssektors ebenso wie die Beschäftigungsfähigkeit und die Arbeitsbedingungen der Angestellten ist, war das Anliegen der Arbeitgeber, das Thema zu versachlichen und den künftigen Umgang mit künstlicher Intelligenz auf nationaler und auf Unternehmensebene positiv zu begleiten sowie ihre verantwortungsvolle Nutzung zu unterstützen.

In der Erklärung (Anhang) werden die Vorteile und der Nutzen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz im Versicherungssektor im sozialen und beschäftigungspolitischen Kontext hervorgehoben. Die verantwortungsvolle Entwicklung von künstlicher Intelligenz wird als wichtiges Element für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Versicherungssektors beschrieben. Als wesentlich wird angesehen, das Potenzial und die Gestaltungsmöglichkeiten des Einsatzes verantwortungsvoller künstlicher Intelligenz zu erkunden. Hier seien die Sozialpartner aller Ebenen gefordert. Ihr Beitrag müsse darauf gerichtet sein, dass Vertrauen bei der Anwendung künstlicher Intelligenz zu fördern. Sie müssten daher darauf achten, dass der Einsatz künstlicher Intelligenz im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den ethischen Standards stehe und gesundheitliche Risiken für die Angestellten vermieden werden. Die Anwendung künstlicher Intelligenz erfordere aber auch eine ständige Anpassung an die technologischen ebenso wie an die rechtlichen Entwicklungen.

Für den Bereich der Personalarbeit wird auf die Vielzahl der Anwendungsmöglichkeiten künstlicher Intelligenz hingewiesen, ohne die Relevanz der menschlichen Beteiligung in diesem Zusammenhang zu schmälern. Künstliche Intelligenz könne beispielsweise dazu beitragen, HR-Compliance-Prozesse effizienter zu gestalten und die Belastung der Angestellten zu verringern. Angestellte, ihre Vertreter und die Unternehmen – werden dort wo es relevant wird – ermutigt, ein Personenkonzept zu erstellen, um den verantwortungsvollen Einsatz von künstlicher Intelligenz in der gesamten Wertschöpfungskette des jeweiligen Unternehmens einzuführen. Im Annex der Erklärung finden sich Beispiele zum Umgang mit künstlicher Intelligenz im sozialen Bereich in den Mitgliedstaaten einiger Sozialpartner.

Die Erklärung stellt ein Bekenntnis aller Unterzeichner zum verantwortungsvollen Einsatz von KI auch im HR-Bereich dar. Die Sozialpartner werden die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz im Versicherungssektor und deren Auswirkungen auf Angestellte wie auf Unternehmen auch zukünftig beobachten und hierzu Praxisbeispiele aus der Branche sammeln.

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