TN 04/2022, 02.04.2022

Tarifabschluss Innendienst 2022 / 2023 / 2024

Am 1. und 2. April fand in Düsseldorf die dritte Runde der Tarifverhandlungen für die rund 172.000 Innendienst-Angestellten unserer Branche (einschließlich der Auszubildenden) statt.

Die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes wurde von Dr. Andreas Eurich, Vorsitzender des AGV und Vorstandsvorsitzender der Barmenia Versicherungen, geleitet. Verhandelt wurde mit den Gewerkschaften ver.di und DBV.

Nach über elfstündigen Verhandlungen verständigte sich der AGV mit den Gewerkschaften auf einen Tarifabschluss mit folgenden Eckpunkten:

  • Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 26 Monate (vom 1. Februar 2022 bis 31. März 2024).
  • In den ersten sieben Monaten – von Februar bis einschließlich August 2022 – gilt der Tarifvertrag vom 30. November 2019 unverändert fort.
  • Alle Angestellten erhalten mit dem Mai-Gehalt 2022 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von € 550 und mit dem Mai-Gehalt 2023 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von € 500. Teilzeitbeschäftigte und Angestellte, deren Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis umgewandelt worden ist, erhalten die Einmalzahlungen anteilig.
  • Die Tarifgehälter (einschließlich Tätigkeits- und Verantwortungszulagen) werden ab 1. September 2022 um 3,0 % und ab 1. September 2023 um weitere 2,0 % linear erhöht.
  • Überdurchschnittliche Anhebung der Vergütungen für Auszubildende:
    • im ersten Ausbildungsjahr von aktuell € 1.070 um € 50 (= 4,7 %) auf € 1.120 ab 1.September 2022 und um weitere € 50 (= 4,5 %) auf € 1.170 ab 1. September 2023
    • im zweiten Ausbildungsjahr von aktuell € 1.145 um € 50 (= 4,4 %) auf € 1.195 ab 1. September 2022 und um weitere € 50 (= 4,2 %) auf € 1.245 ab 1. September 2023
    • im dritten Ausbildungsjahr von aktuell € 1.230 um € 50 (= 4,1 %) auf € 1.280 ab 1. September 2022 und um weitere € 50 (= 3,9 %) auf € 1.330 ab 1. September 2023
      Ferner erhalten die Auszubildenden mit der Mai-Vergütung 2022 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von € 300 und mit der Mai-Vergütung 2023 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von € 250.
      Die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes war zu einer solch überdurchschnittlichen Anhebung bereit, um die Attraktivität der Branche als Anbieterin hochwertiger Ausbildung zu unterstreichen.
  • Anspruch für Ausgebildete mit guten Leistungen nach Abschluss ihrer Ausbildung in ein für zwölf Monate befristetes Arbeitsverhältnis, allerdings künftig mit der Maßgabe, dass das ausbildende Unternehmen den Ausgebildeten ein Arbeitsverhältnis auch mit einem Partnerbetrieb anbieten kann. Dies gilt nur bis 31. Dezember 2024. Das ausbildende Unternehmen kann von der Übernahme absehen, sofern die betrieblichen Leistungen und/oder Gründe in der Person oder dem Verhalten des Auszubildenden einer Übernahme widersprechen.
  • Die Schichtzulage wird beim Zweischichtbetrieb ab 1. September 2022 von aktuell € 200 auf € 206 und ab 1. September 2023 von € 206 auf € 210 sowie beim Dreischichtbetrieb ab 1. September 2022 von aktuell € 380 auf € 391 und ab 1. September 2023 auf € 399 erhöht.
  • Verlängerung der Altersteilzeitabkommen für den Innendienst und für den organisierenden Werbeaußendienst zu unveränderten Bedingungen – d.h. ohne Rechtsanspruch – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2024.
  • Verlängerung des sog. tariflichen Arbeitszeitkorridors zu unveränderten Bedingungen um zwei Jahre und drei Monate bis 31. Dezember 2024.
  • Verlängerung des Tarifvertrages zur Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung (von 18 auf 48 Monate) um zweieinhalb Jahre bis 31. Dezember 2024.
  • Gewährung des Mehrarbeitszuschlages für Teilzeitkräfte bei Überschreiten der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (und nicht erst bei Überschreiten der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit von 38 Wochenstunden) ab 1. Oktober 2022.

Die tariflichen Personalkosten für die Innendienst-Angestellten stiegen durch den letzten Tarifabschluss vom 30. November 2019 im Jahr 2022 bereits um 0,82 %, weil die letzte lineare Erhöhung aus dem Tarifabschluss von 2019 erst am 1. Juni 2021 erfolgt war. Durch die Einmalzahlung in Höhe von € 550 im Mai 2022 und die lineare Erhöhung ab 1. September 2022 steigt die Belastung nun in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr auf 2,90 %.

Im Jahre 2023 steigen die tariflichen Personalkosten um 2,52 % gegenüber dem Jahr 2022.

Die Vorbelastung für das Jahr 2024 beträgt 0,41 %. Wie sich diese Belastung erhöht, hängt von dem folgenden Tarifvertrag ab.

In diesen Zahlen sind die Personalzusatzkosten (z.B. die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und die betrieblichen Sonderzahlungen) definitionsgemäß nicht enthalten.

Der langfristige Tarifsockel – bezogen auf einen 12-Monats-Zeitraum – steigt durch diesen Abschluss um 2,31 %. Hier wirken sich die beiden hohen Einmalzahlungen mindernd aus.

AGV-Verhandlungsführer Andreas Eurich: „Die Beschäftigten erhalten durch diesen Abschluss in einer Zeit galoppierend steigender Preise signifikant mehr Geld. In den gegenwärtig äußerst schwierigen Zeiten des Ukraine-Krieges wird mit dem Abschluss für Beschäftigte und Unternehmen Planungssicherheit geschaffen.“

Der Wortlaut der Tarifvereinbarung und die neuen Gehaltstabellen sind als Anlagen beigefügt.

Mit einem gesonderten Rundschreiben werden wir Ihnen die Einzelheiten des Tarifabschlusses im Detail vorstellen.

Ansprechpartner:
Ansprechpartner: