Arbeitgeberrelevante Informationen zu COVID-19

Aus aktuellem Anlass bietet der AGV hier eine laufend aktualisierte Sammlung arbeitgeberrelevanter Informationen zu COVID-19. Sie sollen sich hier einen ersten Überblick zu Themen wie Kurzarbeit und Homeoffice verschaffen können.

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner in der Rechtsabteilung.

Vorschriften und Regelwerke der einzelnen Bundesländer finden Sie hier.

Verlängerung der Zugangserleichterungen vom Kabinett beschlossen.

Laufzeiten der mit den Nachbarländern bestehenden Verständigungsvereinbarungen.

Die Antragsstellung über das Portal ifsg-online.de wird zukünftig in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gestaltet.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Fluthilfe „Aufbauhilfegesetz 2021" sowie ein Auskunftsrecht über den Impfstatus für bestimmte Einrichtungen beschlossen.

Die Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind am 9. September 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Für bestimmte sensible Einrichtungen soll dem Arbeitgeber zukünftig ein Auskunftsrecht über den Impf-, Genesenen- oder Teststatus von Beschäftigten zustehen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fordert eine rechtliche Klarstellung zur Abfrage des Impf- und Teststatus von Beschäftigten.

BMG bestätigt, dass Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Auszahlung der Entschädigung nach § 56 IfSG Informationen zum Impfstatus betroffener Arbeitnehmer einholen dürfen.

Den Arbeitgebern wird mit der neuen Änderung der Corona-ArbSchVO (noch) kein Fragerecht zum Impfstatus der Beschäftigten eingeräumt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt, die SARS-CoV-2-ArbSchVO erneut anzupassen.